15.05.2020
Schulbeginn, Gastronomie, ...
Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,
Die Schule beginnt wieder und zwar wirklich. Auch die wiederholte Klage einer Schülerin wurde zurückgezogen.
Den Start hat die Hans-Quick-Schule gut geplant und der Schulträger hat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
Aus dem Elternbrief der HQS:
„Ab Montag, den 18. Mai 2020, beginnen wir mit der
schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts der 4. Klassen mit 20
Unterrichtsstunden pro Woche. Ab dem 2. Juni 2020 wird der Stundenumfang dann
auf 6 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert.
Ab Dienstag, den 2. Juni 2020, ist geplant, dass die Vorklasse, die 1., 2. und 3. Klassen mit je 6 Unterrichtsstunden pro Woche in die Schule zurückkehren werden.
Bei der Umsetzung der schrittweisen Aufnahme des Unterrichts sind für uns die Anforderungen des Hessischen Kultusministeriums sowie die des Schulträgers bindend. Auf der Grundlage schulischer Gegebenheiten haben wir einen entsprechenden Hygieneplan sowie entsprechende Abstandsregelungen erstellt. Jede Klasse wird in zwei Lerngruppen mit maximal 15 Kindern aufgeteilt. Die Unterrichtszeit entspricht nicht der üblichen Stundenanzahl und setzt sich aus einer Präsenzzeit in der Schule sowie den bekannten häuslichen Lernzeiten zusammen.
Zur Verringerung der Infektionsgefahr setzen wir an der Hans-Quick-Schule folgende Maßnahmen um:
Ankunft auf dem Schulgelände:
Die Kinder müssen sich auf den extra ausgewiesenen
Sammelplätzen je nach Klassenzugehörigkeit aufstellen, werden von einer
Lehrkraft dort abgeholt und in die jeweiligen Klassenräume in das Schulgebäude
geführt. Die Kinder erhalten am ersten Präsenztag vor Beginn des Unterrichts
eine ausführliche Einweisung über die notwendigen Abstandregelungen und den
schulischen Hygieneplan. Die Kinder dürfen weder mit dem Roller noch mit dem
Fahrrad in die Schule kommen. Hierfür steht uns kein Fahrradständer zur
Verfügung, der den nötigen Sicherheitsabstand gewährleistet.
Pausen:
Bewegungspausen auf dem Hof finden für die einzelnen
Lerngruppen zeitversetzt statt. Wir werden die Kinder auch in den Pausen zur
Einhaltung der Abstandsregeln anhalten. Bitte sprechen auch Sie mit Ihrem Kind
darüber, dass dies eine wichtige Maßnahme des Selbstschutzes und der
Infektionsvermeidung ist.
Toiletten:
Die Kinder dürfen nur einzeln auf die Toiletten gehen. Sie
werden bei der Benutzung namentlich gelistet, um eventuelle Infektionsketten
nachverfolgen zu können.
Essen und Trinken:
Die Trinkstationen der Schule sind geschlossen. Alle Kinder
müssen ihr eigenes Frühstück und ein Getränk mitbringen.
Klassenräume:
Die Klassenräume sind so hergerichtet, dass ein Abstand von
mindestens 1,5m zwischen den Sitzplätzen eingehalten wird.
Mund-Nase-Schutz:
Es besteht für die Kinder keine Maskenpflicht. Dennoch
empfehlen wir Ihnen, Ihrem Kind eine Maske mitzugeben. Insbesondere in den
Phasen, in denen die Kinder die Klassenräume betreten und diese verlassen, ist
das Tragen eines Mundschutzes sinnvoll, da die Kinder den Abstand von 1,50m nur
schwer abschätzen können.
Bedingungen für die Teilnahme am Unterricht:
Zugang zum Präsenzunterricht haben nur symptomfreie Kinder.
Kinder mit Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen,
Atemprobleme, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Gliederschmerzen, Bauchweh,
Erbrechen, Durchfall) sowie anderen grippeähnlichen Symptomen müssen auf jeden
Fall zu Hause bleiben (vgl. Hygieneplan Hess. Kultusministerium). Kinder,
die bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren
Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind oder mit Angehörigen besonderer
Risikogruppen in einem Hausstand zusammenleben, sind weiterhin vom Schulbesuch
befreit.
Eine Freistellung vom Schulbesuch ist in beiden Fällen schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Dem Antrag beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, es sei denn, diese lässt sich bereits der Schülerakte entnehmen. Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung tragen nach der geltenden Rechtslage die Antragsteller."
Das Hygienekonzept steht!
Die Gastronomie kann endlich wieder ihre Türen öffnen. Die Kastanie, die SKG-Gaststätte, IlCentro, der Grieche, Da Rino, die Ratsschänke sowie das Schützen- und das Anglerheim haben lange darauf gewartet. Biergärten und Lokale setzen entsprechende Schutzkonzepte um, wie Abstandsregelungen und Besucherbegrenzungen - jeweils an die Lokalität angepasst.
Ein Hygienekonzept müssen übrigens alle Veranstalter von Versammlungen und Veranstaltungen vorher erarbeiten, vorhalten und umsetzen.
Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bestätigte Fälle 384 (+2)
Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 17
7-Tages-Inzidenz 6
Gesund 322
In den Kreiskliniken in Groß-Umstadt werden neun Menschen behandelt, in Jugenheim sind acht Menschen auf der Intensivstation.
In Hessen gibt es insgesamt 9204 Fälle (+35) verstorben sind 429 (+6). In Deutschland gibt es 173.152 (+913) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 7824 (+101) verstorben. Stand: 15. Mai, 14 Uhr.
Bitte bleiben Sie weiterhin gesund und besonnen.
Ihr
Markus Hennemann
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
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06257 – 93 30 18
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Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten, nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.
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