18.05.2020
Öffnung Gastronomie, Erlensee, Bauschuttablagerung, Kitagebühren
Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,
Ein schönes und sonniges Wochenende liegt hinter uns. Die Öffnung der Gastronomie war für viele sicherlich eine willkommene Gelegenheit, mal raus zu gehen.
Erlensee
Ich möchte mich hier für Ihr besonnenes Umgehen mit den
Regeln bedanken. Ich habe mich u.a. am Erlensee davon überzeugen können, dass
im Großen und Ganzen die Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregelungen
eingehalten worden sind. Bleiben Sie bitte weiter besonnen!
Kita-Gebühren werden weiterhin ausgesetzt
Aufgrund der Schließung der Kindertagesstätte Sonnenland und
der Kinderkrippe infolge der Corona-Pandemie hat der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bickenbach beschlossen, den Einzug der Betreuungsgebühren für den
Monat Mai 2020 auszusetzen.
Ebenso hat nun die Gemeindevertretung beschlossen, auf die Gebühren solange zu verzichten, wie ein Betretungsverbot gemäß der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus gilt.
Ausgenommen sind die Gebühren für eine Notbetreuung, die anteilig erhoben werden. Verpflegungsgelder werden nur in der Höhe berechnet, in der die Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
Bauschuttansammlung im Außenbereich
Mitte März wurde nach Hinweisen aus der Bevölkerung
festgestellt, dass auf einem Grundstück südlich des Baugebietes „Im
Pflanzgewann“ ein Zaun gestellt und später Erdreich und Bauschutt abgeladen
wurde. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.
Die Gemeinde hat nach einer schriftlichen Aufforderung an die Grundstückseigentümer und der Vorsprache einer der Besitzer an die Kreisbaubehörde verwiesen. Nach der Uneinsichtigkeit des Eigentümers wurde die Bauaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet. Ebenso wurde Strafanzeige gestellt. Die Untersuchung des Schüttgutes wurde beauftragt. Eine Abräumverfügung wird seitens des Landkreises nach der Anhörungsfrist jetzt erteilt.
Was gilt für private Feiern?
Diese Frage ist an unser Team vom Ordnungsamt und mich
herangetragen worden. Hierzu geben die Auslegungshinweise eine gut lesbare
Aufarbeitung der Verordnung. Im Endeffekt lehnt sich das Land Hessen an die
Vorgaben für Veranstaltungen und Versammlungen an. Lesen Sie die immer
aktualisierte Zusammenstellung:
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bestätigte Fälle 390 (+0)
Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 17
7-Tages-Inzidenz 6
Gesund 332
In Hessen gibt es insgesamt 9337 Fälle (+20) verstorben sind 439 (+4). In Deutschland gibt es 174.697 (+342) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 7935 (+21) verstorben. Stand: 18. Mai, 14 Uhr.
Bitte bleiben Sie weiterhin gesund und besonnen!
Ihr
Markus Hennemann
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
06257 – 93 30 0
06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de
Bürgerbüro:
Offene Sprechstunde
Mo/Mi/Fr 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr
Mi 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Terminsprechstunde
Di/Do 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fachabteilungen:
Offene Sprechstunde
Mo/Mi/Fr 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr
Mi 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Terminsprechstunde
Di/Do nach Vereinbarung
Montag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
buecherei@bickenbach-bergstrasse.de