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Neue Verordnung herausgegeben

19.06.2020

14. Verordnung, Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, Erlensee

Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,

der Erlensee hat medial hohe Wogen geschlagen. Nach der Berichterstattung heute im Darmstädter Echo war auch der Hessische Rundfunk an der Rücknahme des Badeverbotes interessiert.

Ab heute sind die Unterlagen zur Gestaltung der Ortsmitte im Ratsinfosystem einzusehen.

Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentInnen

In der Bekämpfung der Pandemie ziehen Kanzlerin und Länderchefs ein Fazit. In 2 Beschlüssen werden allgemeinverbindliche Schritte und Empfehlungen vorgestellt, wie das Infektionsgeschehen weiterhin auf niedrigem Niveau gehalten und die Folgen der Pandemie abgefedert werden können. Quelle: HLT

Die Beschlüsse finden Sie hier:

https://www.bundeskanzlerin.de/resource/blob/415364/1761544/62599d82665457ff0428504eade9a5c0/2020-06-17-bewaeltigung-corona-data.pdf?download=1

https://www.bundeskanzlerin.de/resource/blob/415364/1761548/94bdb647e1b03200d8430ee22e504ea9/2020-06-17-infektionen-data.pdf?download=1

 

Vierzehnte Verordnung veröffentlicht

Die Vierzehnte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus enthält unter anderem Neuregelungen zum Besuch von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen und zur maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (künftig bis 250 Teilnehmer). Die Verordnung ist gültig ab 22. Juni. Hier die aktualisierten, konsolidierten Lesefassungen der Zweiten Verordnung, Fünften Verordnung und der CoKoBeV.

Die wichtigsten Punkte:

Pflegeeinrichtungen

Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab dem 22. Juni 2020 gelockert und die Anzahl von einem Besuch pro Woche auf drei Besuche erhöht. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden.

Es bestehen weiterhin Besuchsverbote für Personen mit Atemwegsinfektionen sowie die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen. Besucherinnen und Besucher sollten sich vor ihrem Besuch in den Einrichtungen anmelden, da sie registriert werden müssen. 

 Alle Einrichtungen müssen ihr individuelles Schutzkonzept der Betreuungs- und Pflegeaufsicht übermitteln, welches nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erstellt wird. 

Die Einrichtungsleitung kann unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, der räumlichen und persönlichen Ausstattung sowie der Verfügbarkeit von ausreichender persönlicher Schutzkleidung eine Beschränkung von Besuchen auf einen Besuch von mindestens einer Stunde pro Woche für jede Bewohnerin und jeden Bewohner aussprechen. Eine solche Beschränkung ist der zuständigen Betreuungs- und Pflegeaufsicht vorab unter der Angabe von Gründen zur Genehmigung vorzulegen. 

Die teilstationären Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden ebenfalls wieder geöffnet. Es gelten weiterhin Besuchsverbote für Personen mit Atemwegsinfektionen sowie die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen. Sofern die Einrichtung mit einer stationären Pflegeeinrichtung verbunden ist, ist jedoch nur eine Notbetreuung möglich. 

 Die Seniorenbegegnungsstätten können wieder öffnen. Veranstaltungen von Seniorinnen und Senioren können unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln (insbesondere kein gemeinsames Singen) mit bis zu 100 Personen wieder stattfinden. 

 

Einzelhandel, Veranstaltungen, Sonntagsöffnung

 Einzelhandelsgeschäfte: Dort sinkt die Einlassbeschränkung für den Publikumsverkehr von einer Person je 20 m² zugänglicher Grundfläche auf eine Person je 10 m². 

Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte und Feste mussten bislang bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Genehmigung der örtlichen Behörden einholen. Diese Obergrenze steigt auf 250. Voraussetzungen sind wie bisher ausreichend Fläche pro Person, die Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ein Hygienekonzept.

Die pandemiebegründete generelle Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhr zu öffnen, entfällt. Es gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes. 

Quelle: Hessische Staatskanzlei

 

Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (Stand 14:00)

Bestätigte Fälle                                                                               427 (+0)

Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19                      20

7-Tages-Inzidenz                                                                            1

Gesund                                                                                              399

Akut Erkrankte                                                                                8

 In den Kreiskliniken in Groß-Umstadt werden derzeit 2 Patienten behandelt, in Jugenheim auf Intensiv wird derzeit niemand stationär wegen COVID-19 behandelt.

Fallzahlen in Hessen & Deutschland

In Hessen gibt es insgesamt 10.503 Fälle (+63), verstorben sind 499 (+1). In Deutschland gibt es 188.534 (+770) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 8.872 (+16) verstorben. Stand: 19. Juni, 14 Uhr. 

Quelle:  Bulletin des HMSI

Bitte bleiben Sie weiterhin gesund und besonnen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, bis Montag

Ihr

Markus Hennemann
Bürgermeister

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