Abstand halten - Bickenbach ist dabei

06.11.2020

Abstand halten - Bickenbach ist dabei

Änderung der Straßenverkehrsordnung

„Abstand halten“ – Bickenbach ist dabei!
Gemeinde mahnt Mindestüberholabstand von Fahrrädern an

Am 28. April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, in der Sicherheitsabstände beim Überholen von Fahrrädern verbindlich festgeschrieben werden: 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts gelten jetzt als Mindestabstand. Damit folgt das Gesetz der seit Jahren praktizierten Rechtsprechung.

Um diese gesetzliche Neuerung publik zu machen, riefen im Mai 2020 der Darmstädter Oberbürgermeister Jochen Partsch, der Vorstand der HEAG mobilo, Vertreter des Radentscheid Darmstadt sowie der ADFC Darmstadt-Dieburg die vom ADFC angeregte Aktion „Abstand halten“ ins Leben. Seitdem sind die Busse der HEAG mit eigens designten Heckaufklebern unterwegs und mahnen den angemessenen Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern an.

Auch die Gemeinde Bickenbach hat kürzlich – als eine von 17 beteiligten Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg – fünf Banner im Ortsbereich aufgehängt, um auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung hinzuweisen. „Fahrräder haben nun einmal keine Knautschzone, deshalb war es mir wichtig, dass sich die Gemeinde an dieser wichtigen und sinnvollen Aktion zum Schutz von Radfahrern beteiligt“, erklärt hierzu Bürgermeister Markus Hennemann.

Bereits am 16.07.2020 hatten die Roßdörfer Bürgermeisterin Christel Sprößler und Vertreter des ADFC Darmstadt-Dieburg zwei Banner am Viadukt in Roßdorf aufgehängt, die nach dem Vorbild der Darmstädter Busaufkleber gestaltet sind und ausreichende Überholabstände einfordern. Damit startete die ADFC-Kampagne „Abstand halten“ im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

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