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Verunsicherung durch Demoaufruf

17.12.2020

Aufruf - Weihnachten - Silvester - Ausgangssperren

Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,

vielen Dank für die vielen besorgten Hinweise auf den anonymen Aufruf der in Bickenbach mit kruden „Fakten“ verteilt worden ist. Es ist schön zu wissen, dass sich viele Menschen davon distanzieren und besorgt sind, dass solche „Thesen“ hier Fuß fassen.

Wir haben die zuständigen Behörden eingeschaltet und werden das Geschehen aktiv beobachten. Handeln werden wir auf Basis der vorhandenen Rechtsgrundlagen zusammen mit der zuständigen Versammlungs- und Ordnungsbehörde.

Erlauben Sie mir ein paar persönliche Worte.

Ich verstehe Menschen nicht, die bei einer deutlich auf die 200 zugehenden Inzidenz ihr Recht auf „Demonstrationsfreiheit“ höher einschätzen als das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Diese Abwägung muss jeder in eigener Verantwortung treffen - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Andere nicht zu gefährden, sollte dabei oberste Priorität haben.

Machen Sie sich mal die Mühe und gehen Sie auf Spurensuche. Bei einem Faktencheck werden Sie schnell feststellen, dass die vertretenen Thesen und Quellen zum Teil falsch, nicht belegbar oder unseriös sind.

Zum Beispiel bietet das Intensivbettregister keine Zahlen aus Vorjahren oder die Autoren bei anderen Quellen sind klare Anti-Coronamaßnahmen-Aktivisten. Sogar ein nicht-parlamentarischer Mitarbeiter einer Fraktion wird als „Berater im Bundestag“ tituliert und so als „glaubwürdige“ Quelle präsentiert.

Ja, jeder und jede soll sich seine eigene Meinung bilden! Dazu muss immer die Quellenrecherche genutzt werden, um die „wissenschaftlich“ verpackten Informationen richtig einzuordnen.

Ich teile die geschickt „fachlich“ verpackten Inhalte nicht.

Schwierig war für mich die Frage, inwieweit ich berichte, ohne die Aufmerksamkeit auf die ominöse Veranstaltung zu lenken. Mich haben die vielen besorgten Kontakte in den letzten Tagen aber bestätigt, dies soweit zu tun.

Auch der Landkreis Darmstadt-Dieburg steuert auf eine Ausgangssperre zu

Bei einer aktuellen Inzidenz von 194 werden wir die Marke von 200 voraussichtlich in den kommenden Tagen überschreiten. Hält dies für eine Dauer von mindesten drei Tagen an, wird die nächste Stufe des Eskalationskonzeptes des Landes greifen und weitere Maßnahmen wie Ausgangssperren zwischen 21:00 Uhr und 5 Uhr nach sich ziehen.

Das Land Hessen hat das Eskalationskonzept zur Eindämmung des Corona-Virus aktualisiert. Änderungen wurden in der Stufe 6 zu den Ausgangsbeschränkungen über Weihnachten, zu Tests von Besucherinnen und Besuchern von Pflegeheimen sowie zum Thema Schulschließung vorgenommen.

Am 24. Dezember werden die Ausgangssperren in den Hotspots bis auf 0 Uhr erweitert und am 25. und 26. Dezember auf 22 Uhr.

Neben diesen Themen ist am Sonntag auch der vierte Advent und Weihnachten steht vor der Tür.

Welche Regeln gelten dann?

„Während der Weihnachtsfeiertage lockert Hessen die Corona-Regeln: Dann darf sich ein Hausstand mit vier weiteren Personen treffen, die nicht diesem Hausstand angehören müssen. Kinder unter 14 Jahren werden weiter nicht gezählt. Polizeikontrollen werde es nicht geben, sagte Ministerpräsident Bouffier am Mittwoch: "Wir setzen auf Vernunft." Am 24. Dezember werden die Ausgangssperren in den Hotspots bis auf 0 Uhr erweitert und am 25. und 26. Dezember auf 22 Uhr. Man wolle Familien nicht vor 21 Uhr auseinanderzwingen, sagte Bouffier. Hotspots sind Städte und Landkreise mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

An Silvester gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen und in den Hotspots die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr. Das sei für viele Menschen verständlicherweise eine Zumutung, sagte Bouffier. Doch es gelte, das Personal in den Krankenhäusern zu schützen, das in diesen Tagen vor allem in den Notaufnahmen besonders gefordert sei.

Präsenzgottesdienste sollen an Weihnachten generell möglich sein. Das hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in einer Pressekonferenz klargestellt. Bei Gottesdiensten sind Hygienekonzepte einzuhalten, Teilnehmer müssen sich vorher anmelden und ihre Adressdaten angeben. Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung regeln die Gemeinden vor Ort selbst.

Es wird nicht gesungen

Bouffier hatte zuvor mit den Leitungen der katholischen und evangelischen Kirchen in Hessen gesprochen. Dabei wurde auch geklärt: Es wird bei den Gottesdiensten nicht gesungen. Dies gelte sowohl in den Kirchen wie auch bei Messen im Freien. Obergrenzen für Gottesdienstbesucher gebe es nicht.

Der Ministerpräsident geht davon aus, dass kirchliche Weihnachtsfeiern in den unterschiedlichsten Formen stattfinden werden. So solle es auch Autogottesdienste geben. "Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt", so Bouffier.“ Quelle: Hessenschau online

Landkreise zuständig für den Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot von Feuerwerk an öffentlichen Orten

Nach § 6b CoKoBeV ist für den Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt. Die entsprechenden Orte werden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt. Hierzu hat das HMSI heute klargestellt, dass hierfür die Gesundheitsämter zuständig sind.

Das Verbot des Verkaufs von Feuerwerkskörpern erfolgt durch den Bund.

Quelle: Hessischer Landkreistag

Nun noch die aktuellen Fallzahlen:

Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (Stand 0:00; 17.12.20)

Bestätigte Fälle 4634 (+116)

Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 68

7-Tages-Inzidenz 194

Gesund 3594*

Akut Erkrankte 972

Seit Beginn der Pandemie in Bickenbach 116 (+3)

***ACHTUNG***

Auch am heutigen Tage wurden abweichende Werte aus dem RKI für den #LaDaDi übermittelt. Es erfolgt eine Darstellung der uns zur Verfügung stehenden Echtzahlen aus dem Gesundheitsamt.

*Bei der Anzahl der Genesenen legen wir den Richtwert des Gesundheitsamts zugrunde, dass sich Erkrankte i.d.R. spätestens zwei Wochen nach der Infektion wieder erholt haben. Damit lässt sich auch die Zahl der aktuell Infizierten realistischer abbilden.

Kreiskliniken

Derzeit werden 37 positiv auf COVID-19 getestete Patienten in der Kreisklinik Groß-Umstadt auf der Normalstation behandelt und drei Patienten auf Intensiv. In Jugenheim werden 13 Patienten intensivmedizinisch betreut.

Fallzahlen in Hessen & Deutschland

In Hessen gibt es insgesamt 113.998 Fälle (+2.565), verstorben sind 1.964 (+58). In Deutschland gibt es 1.406.161 (+26.923) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 24.125 (+698) verstorben. Stand: 17. Dezember.

Quelle: RKI Dashboard

#BICKENBACHBLEIBTBESONNEN

Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Markus Hennemann

Bürgermeister

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