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Bundesnotbremse beschlossen

23.04.2021

Bundesnotbremse - Nachrückerliste Impfen - Impfprio 3 -

Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,

die so genannte Bundesnotbremse wurde gestern beschlossen. Wie sich das in Hessen auswirkt werden wir heute erfahren.

Viertes Bevölkerungsschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

„Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt – soweit es die Änderung des Infektionsschutzgesetzes betrifft – am 23.4.2021 in Kraft. Das Gesetz sieht für Landkreise, in denen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird, ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen einen harten Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, der weitgehenden Schließung des Einzelhandels, der Gastronomie, von Dienstleistungsbetrieben sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vor. Die Sportausübung wird beschränkt; touristische Übernachtungsangebote sind untersagt. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 100 zum Wechselunterricht übergehen, ab einer Inzidenz von 165 darf Präsenzunterricht grundsätzlich überhaupt nicht mehr stattfinden. Für Lehrer und Schüler gilt eine Testpflicht. Die Geltung dieser Maßnahmen endet, wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der Schwellenwert von 100 unterschritten wird. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden – das können nach Maßgabe des Landrechts ggf. auch die Landkreise sein – müssen in geeigneter Weise bekannt machen, ab welchem Tag die Maßnahmen in einem Landkreis jeweils gelten bzw. wieder außer Kraft treten. In Landkreisen, in denen der Schwellenwert am 20., 21. und 22.4.2021 überschritten wurde, gelten die Maßnahme ab dem 24.4.2021. Eine entsprechende Bekanntgabe muss durch die nach Landesrecht zuständige Behörde am 23.4.2021 erfolgen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, wo immer das möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten; die Beschäftigten müssen dieses Angebot grundsätzlich annehmen. Der Bund wird ermächtigt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag weitergehende und besondere Regelungen, insbesondere auch für Geimpfte und Getestete zu erlassen.

Wichtiger Hinweis:

"Da die Bundesregelungen nun morgen (Fr) Inkrafttreten stellt sich noch unmittelbar vor dem Wochenende die Frage, wer das Erreichen der Schwellenwerte (100 und 165) in Hessen feststellt und bekannt macht. Neben der Zuständigkeit ist auch die Form der Bekanntmachung für Hessen noch nicht geklärt.

Die Staatskanzlei schreibt dazu … :

Ich verstehe Ihre Nöte, aber noch kann ich nichts sagen, es gäbe ja nach unserem GÖD Gesetz in Hessen eine Zuständigkeit der Landkreise, aber unsere Überlegungen sind noch nicht ganz abgeschlossen. Sobald ich mehr sagen kann, werde ich direkt informieren.

Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass noch am morgigen Tage diese Aufgabe von den Landkreisen zu übernehmen ist.““ Quelle: Hessischer Landkreistag

Die Nachrückerliste beim Impfen kommt gut an.

7382 Einträge bei "Ärmel hoch im LaDaDi"

„Seit Anfang letzter Woche gibt es das Buchungsportal „Ärmel hoch im LaDaDi“. Auf diesem Portal können Impfberechtigte freie Termine übernehmen. Das Interesse, sich als Nachrücker auf die Liste setzen zu lassen, ist groß: Stand Donnerstag (13:20 Uhr) haben sich 7382 Bürgerinnen und Bürger des LaDaDi auf dem Portal registriert.

Im Impfzentrum Reinheim wird am heutigen Donnerstag eine „Sonderschicht“ gefahren: 210 Menschen werden ab dem Nachmittag mit Moderna (60) und AstraZeneca (150) geimpft. Die Termine konnten innerhalb von 45 Minuten über die Nachrückerliste vergeben werden. Somit haben bisher insgesamt 676 Menschen über „Ärmel hoch im LaDaDi“ einen Impftermin erhalten. Weitere 190 Menschen erhielten einen Termin durch das Land. Damit haben 6516 der 7382 Registrierten noch keinen Termin vom Land Hessen bekommen.

Wie funktioniert das Buchungsportal?

Sind Impftermine frei geworden – etwa, weil jemand seinen Impftermin nicht wahrgenommen hat - erhalten bei „Ärmel hoch im LaDaDi“ registrierte Personen nach dem Zufallsprinzip eine SMS mit einem Terminangebot. Dieser Termin kann in den Impfzentren in Pfungstadt und Reinheim und bereits innerhalb von einer Stunde stattfinden, es muss also schnell reagiert werden.

Am Terminangebot Interessierte, beantworten die SMS mit „ja“. Wer als erster die SMS mit „ja“ beantwortet, sichert sich den Termin, erhält eine Bestätigung mit näheren Angaben und kann sich danach auf den Weg zum Impfzentrum machen. Wer nicht zum Zuge gekommen ist, erhält bei nächster Gelegenheit ein neues Angebot.

„Wir vergeben aktuell mehrheitlich freie Impftermine nach Lebensalter und Impfstoff. Den älteren Personen und denen, die mit AstraZeneca geimpft werden können, möchten wir besonders schnell Nachrückertermine anbieten. Die Auswahl der Menschen erfolgt dann nach dem Zufallsprinzip durch das Buchungsportal“, erläutert der Leiter des Corona-Krisenstabs Rainer Leiß. „Wir haben vermehrt festgestellt, dass diese Personengruppe sich mit einem Impfruf schwerer tut, als Jüngere“, so Leiß weiter.

Wer unsicher im Umgang mit dem Handy ist, der kann sich Unterstützung bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten holen. Es ist möglich, dass man bei der Registrierung als Nachrücker nicht seine Mobilnummer angibt, sondern die von Kindern, Enkeln, Nichten und Neffen, Freunden oder Bekannten. Wichtig ist, dass man regelmäßig auf das Handy schaut und schnell reagiert, wenn man eine SMS erhält. Denn: Die Nachrückerliste funktioniert nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, der malt zuerst. Ein Ruf geht immer an Mehrere gleichzeitig raus, um sicherzustellen, dass sich genügend Menschen zurückmelden.

„Durch die Überbuchung von Terminen im Vergabesystem des Landes und „Ärmel hoch im LaDaDi“ konnten wir die Quote der No-Shows bei AstraZeneca-Terminen, die um Ostern herum bei 40 bis 50 Prozent lag, auf aktuell 10 bis 15 Prozent reduzieren. Wir konnten so bisher viele Termine über unsere Nachrückerliste neu vergeben, was mich sehr freut“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas.“ Quelle: LaDaDi

Aktuelle Info:

Eben wurde die Terminvergabe für die Impfprio 3 geöffnet.

Endlich wird auch die Feuerwehr geimpft.

Weitere Infos bei hessenschau.de

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/corona-impfungen-prio-gruppe-3-kann-sich-anmelden,corona-186.html 

Abschließend die aktuelle Situation im Landkreis

Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (22.04.2021)

Bestätigte Fälle 98874 (+95)

Todesfälle im Zusammenhang mit COVID 294

7-Tages-Inzidenz 125,2

Gesund 8843*

Akut Erkrankte 634

Seit Beginn der Pandemie in Bickenbach 236 (+2)

***ACHTUNG***
Auch am heutigen Tage wurden abweichende Werte aus dem RKI für den #LaDaDi übermittelt. Es erfolgt eine Darstellung der uns zur Verfügung stehenden Echtzahlen aus dem Gesundheitsamt.

*Bei der Anzahl der Genesenen legen wir den Richtwert des Gesundheitsamts zugrunde, dass sich Erkrankte i.d.R. spätestens zwei Wochen nach der Infektion wieder erholt haben. Damit lässt sich auch die Zahl der aktuell Infizierten realistischer abbilden. .

Aktueller Impf-Status im LaDaDi

Insgesamt wurden Stand 21. April (21 Uhr) 41.759 Menschen gegen das Coronavirus geimpft. 15.502 Personen haben bereits die Zweitimpfung erhalten.

Kreiskliniken

Derzeit werden 3 Patienten in der Kreisklinik Groß-Umstadt auf der Normalstation behandelt. Auf Intensiv werden dort 3 Personen behandelt. In Jugenheim werden 15 Patienten intensivmedizinisch betreut.

Fallzahlen in Hessen & Deutschland

In Hessen gibt es insgesamt 249.343 Fälle (+2.386), verstorben sind 6.691 (+16). In Deutschland gibt es 3.217.710 (+29.518) Menschen, die am Coronavirus erkrankt sind, davon sind 80.893 (+259) verstorben. Stand: 22. April Quelle: RKI Dashboard

#BICKENBACHBLEIBTBESONNEN
Bleiben Sie gesund!

Markus Hennemann

Ihr Bürgermeister

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