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(Booster-) Impfung vor Ort

14.01.2022

Impftermin am 14.01.2022 Bürgerhaus. Weitere Informationen (Was muß ich mitbringen? Wer kann sich impfen lassen?) werden auf der Internetseite https://www.gesundheitsamt-dadi.de/impfambulanzen-des-gesundheitsamtes/ gegeben.

(Booster)-Impfungen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg bietet in der Gemeinde Bickenbach einen weiteren öffentlichen Impftermin ohne Voranmeldung an.

Die Impfungen (Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung) werden am

14.01.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Im Bürgerhaus in Bickenbach durchgeführt.

Bitte fragen Sie die aktuellen Bedingungen unter Impfambulanzen des Gesundheitsamtes ab.

Auf Grund der winterlichen Wetterlage bitten wir Sie um angemessene Kleidung. 

Stand 21.12.2021: 

Was muss ich mitbringen?

  • Ausweisdokument, auch abgelaufen
  • Krankenkassenkarte, wenn vorhanden
  • Impfpass, wenn vorhanden
  • Genesenennachweis oder PCR-Testergebnis bei Genesenenimpfung
  • Aufklärungsbogen, ausgedruckt und ausgefüllt, wenn möglich
  • Einwilligungs- und Anamnesebogen, ausgedruckt und ausgefüllt, wenn möglich
  • Arbeitgeberbescheinigung wenn Angehörig einer Berufsgruppe die für eine Auffrischungsimpfung vorgesehen ist
  • Nachweis wenn Auffrischungsimpfung aufgrund von Immun-Defizienz

Die aktuellen Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen finden Sie zum Download bei’m Robert Koch Institut

Welche Impfungen sind möglich?

  • alle STIKO-konformen Impfungen werden durchgeführt
  • Erst- und Zweitimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff
  • Einmalimpfung mit dem Vakzin Janssen von Johnson&Johnson
  • Auffrischungsimpfung für Personen ab 18Jahre nach frühesten 3 Monaten
  • Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach Erstimpfung mit Janssen von Johnson&Johnson nach frühestens 4 Wochen
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren können im Beisein von einem Erziehungsberechtigten erst- und zweitgeimpft werden, Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Begleitung und Einwilligung der Eltern erst- und zweitgeimpft werden, wenn ein individuelles ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat und die aufklärende Ärztin oder der aufklärende Arzt sich sicher ist, dass die aufgeklärte Person den Inhalt der Aufklärung verstanden hat und reflektieren kann. Booster-Impfungen sind für diese Altersgruppe zwischen 12 bis unter 18 Jahren noch nicht empfohlen worden. Impfungen für Kinder unter 12 Jahren werden nur zu bestimmten Terminen angeboten.

Weitere Informationen (Was muß ich mitbringen? Wer kann sich impfen lassen?) werden auf der Internetseite https://www.gesundheitsamt-dadi.de/impfambulanzen-des-gesundheitsamtes/ gegeben.

Die Gemeinde kann leider keine fachlichen Fragen beantworten.

Impftermin

Kontakt


Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach

06257 –  93 30 0
 06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de

Öffnungszeiten Rathaus


Bürgerbüro und Fachabteilungen 

Mo / Mi / Do / Fr   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich        13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di                                 geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren..

Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten,  nach Terminvereinbarung,  eingesehen werden.

Bücherei

Montag      16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch  16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

buecherei@bickenbach-bergstrasse.de

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