22.03.2019
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, um den Bebauungsplan „Westlich der Zwingenberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Bickenbach, Flur 10 Nr. 79/1 tlw., 80/1, 81/2 und 81/3 sowie 82/1, 83/1 und 84/1 zu ändern.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: „Bebauungsplan „Westlich der Zwingenberger Straße, 1. Änderung“
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur 10 Nr. 79/1 tlw., 80/1, 81/2 und 81/3 sowie 82/1, 83/1 und 84/1, die im Süden – lediglich durch das Grundstück Flur 10 Nr. 85/1 getrennt - durch die Anwesen Zwingenberger Straße Nr. 41 bis 41 G, im Norden durch die Berta-Benz-Straße und im Osten durch die Zwingenberger Straße (B 3) begrenzt werden. Zum Geltungsbereich gehören zudem die Abschnitte der Berta-Benz-Straße und der Zwingenberger Straße, die unmittelbar nördlich an das Grundstück Flur 10 Nr. 80/1 bzw. östlich an die nördlichen Teilabschnitte des Wegegrundstücks Flur 10 Nr. 79/1 angrenzen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden
Kartenausschnitt.
Durch diesen Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um die baulichen Nutzungsmöglichkeiten im Bereich der Grundstücke Flur10 Nr. 81/2, 82/1, 83/1 und 84/1 zu optimieren, wobei die Tiefe der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grund/Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse) gegenüber dem derzeit geltenden Bebauungsplan unverändert bleiben.
Zudem sollen im Bereich der Grundstücke Flur 10 Nr. 80/1 und 81/2 tlw. Flächen als „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt werden, um die für die Ertüchtigung des Knotenpunktes Berta-Benz-Straße / Zwingenberger Straße benötigten Flächen vorhalten zu können.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen in der Zeit
vom 01.04.2019 bis 03.05.2019
im Rathaus der Gemeinde Bickenbach, Darmstädter Straße 7, Zimmer Nr. 105
sowie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.Bickenbach-bergstrasse.de - Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, gegebenenfalls sich wesentlich unterscheidende Lösungen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.
Bickenbach, den 19.03.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach
gez. Markus Hennemann
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
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06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de
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