Neue drastische Einschnitte sind notwendig (Update)

21.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Bickenbacherinnen und Bickenbacher,

die gestern Abend (20.03.20) herausgekommene Verordnung hat für die Öffentlichkeit folgende Punkte enthalten. Es handelt sich um einen Auszug der wesentlichsten Informationen.

Ab heute (21.03.2020) schließen alle Gaststätten die Bewirtung vor Ort um 12:00 Uhr. Ein Abhol- oder Lieferservice kann eingerichtet werden. Hierbei sind Speisen ohne Wartezeit zur Verfügung zu stellen, oder die Wartebereiche so organisiert sind, dass mindesten 1,50 m Abstand zwischen den Wartenden eingehalten werden. In Bickenbach bieten dies die meisten Gastronomen an. Unterstützen Sie diese bitte.

Bei den Funktionsgruppen, für die eine Notbetreuung in den Kitas und Schulen angeboten wird, ist nun der Anspruch nur noch an die Bedingung geknüpft, dass ein Elternteil in einer solchen tätig ist. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, wenn ein Elternteil zu Hause ist

Personenansammlungen über fünf Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen ebenso.

Zusammenkünfte in Vereinen und Kirchen sind verboten. Für Einzelgebete kann die Kirche öffnen. Die Bickenbacher Stephanskirche bietet dies auch von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr an

Die Schließung von Geschäften betrifft nicht:

den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.

Hier sind die Abstände von mindesten 1,5 m entsprechend einzuhalten. Bitte achten Sie selbst darauf.

Wichtig für Rückkehrer/innen aus Risikogebieten (nach Robert-Koch-Institut) ist, dass wenn die Rückkehr vor 14 Tagen oder später erfolgte, eine Absonderung in der eigenen Häuslichkeit allgemein angeordnet wurde.

Bitte halten Sie sich weiter an die Maßgabe soziale Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.

Viele Menschen halten sich – schon aus eigener Gesundheitsvorsorge - an diese Maxime.

Leider gibt es aber auch Menschen, die dieses nicht tun. Daher bitte ich Sie eindringlich, dass bleiben Sie zu Hause.

Verhalten Sie sich nicht unsolidarisch, sie könnten Überträger/in sein.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern. Das Treffen mit Freundinnen und Freunden muss in den kommenden zwei Wochen rigoros eingeschränkt werden.

 Bleiben Sie gesund!

Ihr Markus Hennemann

Bürgermeister

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