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Bundestagswahl 2025

17.01.2025

Informationen zur Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und Wählerverzeichnis

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bickenbach versandt. Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 07. Februar 2025 mit dem Wahlamt (Telefon 06257 9330-0) in Verbindung setzen.

Briefwahl:
Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl, beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr zwei Wochen vor dem Wahltag. Diese deutlich verkürzte Briefwahlzeit birgt einige Risiken über die wir Sie im Folgenden aufklären möchten.

Grundsätzlich empfehlen wir allen Wahlberechtigten des Wahlkreises 185 wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten den Weg zur Urne zu gehen. Möchten Sie dennoch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, bitten wir folgendes zu beachten:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen z. B. online, per Mail oder postalisch beantragen. Sollten Sie diesen Weg wählen, berücksichtigen Sie bitte dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen und beantragen die Briefwahlunterlagen frühzeitig. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen. Sie können den Wahlbrief aber selbstverständlich gerne persönlich im Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.

Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus (Darmstädter Straße 7) beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben.

Wir empfehlen jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus zu beantragen und von der Möglichkeit vor Ort zu wählen Gebrauch zu machen, um die Postlaufzeiten zu umgehen und damit den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt zu sichern. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch raten wir spätestens ab dem 18. Februar 2025 ab. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefahlunterlagen noch pünktlich vorm Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen werden wir zu folgenden Zeiten zusätzlich für Sie öffnen:
Samstag, 15.02.2025 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, 17.02.2025 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Ggf. weitere Sonderöffnungszeiten entnehme Sie bitte kurzfristig unserer Homepage.

Grundsätzlich können ab 13. Januar 2025 Anträge auf Briefwahl gestellt werden.

Die Aushändigung der Briefwahlunterlagen kann frühestens ab dem 03.02.2025 erfolgen. Dies ist jedoch abhängig davon, ob die Stimmzettel bereits an uns ausgeliefert wurden.

Demnach bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass Ihnen online, postalisch oder per Mail beantragte Briefwahlunterlagen ebenfalls erst nach Lieferung der Stimmzettel übersandt werden können.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, 18 Uhr beim Wahlamt eingeht.

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Kontakt


Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach

06257 –  93 30 0
 06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de

Öffnungszeiten Rathaus


Bürgerbüro und Fachabteilungen 

Mo / Mi / Do / Fr   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich        13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di                                 geschlossen

Wahlamt zusätzlich:
Sa., den 15.02.25   9.00 - 12.00 Uhr
Mo., den 17.02.25 16.00 - 18.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren.

Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten,  nach Terminvereinbarung,  eingesehen werden.

Bücherei

Montag      16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch  16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

buecherei@bickenbach-bergstrasse.de

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