12.05.2020
Kitaöffnung, Auslegungshilfen, Vereinsarbeit, Bürgerhaus
Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher!
Kitabesuch
Für die Schulen besteht mehr oder weniger Klarheit, wie es
weiter geht. Bei den Kitas warten wir und Sie auf Aussagen des Sozialministeriums.
Dieses trifft sich nach unseren Informationen morgen mit den Trägern der Kitas
und wird dann Vorgaben machen.
Wir hoffen, dass bis zum Ende der Woche hier Planungsklarheit besteht.
Die Auslegungshinweise zur neuen Verordnung sind nochmals überarbeitet worden. Unklarheiten wurden beseitigt.
Listenführung im Biergarten
Klar ist nun für unsere Gastronomen, dass Listen wirklich nur im Innenbereich geführt werden müssen. Biergärten sind davon ausgenommen.
Das ist eine deutliche Erleichterung.
Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen - unterschiedliche
Angehörige dürfen besuchen
Zu den Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen nach der 2.
Verordnung, § 1 Abs. 3 a, hat das HMSI klargestellt: Bei der Auslegung der
Besuchsregelung wird von „einem“ Angehörigen gesprochen. Dies ist dahingehend
zu verstehen, dass lediglich eine Person pro Woche den Untergebrachten besuchen
kann, dies können aber im wöchentlichen Wechsel unterschiedliche Angehörige
sein.
Bürgerhausnutzung
Leider können wir das Bürgerhaus momentan noch nicht für die
Vereinstätigkeiten freigeben, da wir dieses für Trauungen und die
unterschiedlichsten Gemeindegremien, wie Fraktionen, Ausschüsse, den Gemeindevorstand
und die Gemeindevertretung benötigen. Nur so können Abstandsregeln einhalten werden.
Wir hoffen, dass sich die Lage bis zu den Sommerferien weiter entschärft und es
zu einer weiteren schrittweisen Lockerung kommt. Ich bedauere diese anhaltende Einschränkung.
Wir versuchen, eine Lösung zu finden.
Vereinsarbeit kann wieder stattfinden
Ich habe den Vorsitzenden der Vereine gestern die Auslegungshinweise
zukommen lassen. Eine der größten Herausforderungen ist nun für die
Verantwortlichen, ein der Sportart oder der Versammlung angepasstes Hygienekonzept
zu erstellen und vorzuhalten. Die Handreichungen des Landes geben hierzu eine
gute Grundlage. In der Anlage findet sich die heute neu überarbeitete Version.
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
Erneutes Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
gegen Wiederaufnahme des Schulbetriebes der 4. Klassen anhängig
Wie aus einer Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
zu entnehmen, ist nunmehr auch gegen die geplante Wiederaufnahme des
Schulbetriebes der 4. Klassen am 18. Mai 2020 ein Eilverfahren anhängig. Ein
Zeitpunkt für eine Entscheidung ist noch nicht bekannt.
Ich hoffe, dass nichts gegen einen geregelten Schulbeginn am Montag steht.
Landkreis Darmstadt-Dieburg:
Bestätigte Fälle COVID-19 371
(+0 zum Vortag)
Tote mit COVID-19 16
7-Tages-Inzidenz 2
Genesene 30
In der Kreisklinik in Groß-Umstadt werden vier Menschen behandelt, in Jugenheim sind es zehn auf der Intensivstation.
In Hessen gibt es insgesamt 9031 Fälle (+18) verstorben sind 415 (+3). In Deutschland gibt es 170.508 (+933) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 7533 (+116) verstorben. Stand: 12. Mai, 14 Uhr.
Bleiben Sie weiterhin gesund und haben Sie Geduld.
Ihr Markus Hennemann
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
06257 – 93 30 0
06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de
Bürgerbüro und Fachabteilungen
Mo / Mi / Do / Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren..
Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten, nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Montag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
buecherei@bickenbach-bergstrasse.de