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Besonnener Feiertag

22.05.2020

Feiertag, Kinderbetreuung

Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher!

Wie schon berichtet, arbeiten die Kinderbetreuungseinrichtungen an einem Bickenbacher Konzept zur Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb. Träger und Gemeinde warten auf klare Vorgaben von der Landesregierung und dem Sozialministerium. Was ist bisher bekannt:

Kita-Betreuung: eingeschränkter Regelbetrieb hessenweit ab 2. Juni möglich
Zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas ist voraussichtlich ab Montag, 25.5.2020, mit einer Verordnung zu rechnen. Die angedachten Rahmenbedingungen bauen auf der bisherigen Notbetreuung auf und entsprechen weitgehend der fachlichen Positionierung von kommunalen Spitzenverbänden, HLT und HStT. Ein Zugang für…

  • Kinder mit Eltern aus systemrelevanten Berufen bleibt bestehen und ist erweitert auf
  • Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen,
  • Kinder, deren Betreuung in einer Kita aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes dringend erforderlich ist (Kindeswohl),
  • Kinder, bei denen ein Härtefall besteht (neu), und
  • Kinder mit Behinderung (neu).

Eine neue Zugangsvoraussetzung ist die Berufstätigkeit des zweiten Elternteils. Die für die einzelnen Kinder zu vergebenden zeitlichen Kontingente stehen dabei in Abhängigkeit zu den vorhandenen Kita-Kapazitäten. Ein 100%iger Betreuungsumfang ist nicht garantiert, auch wenn die Träger versuchen werden, auf die Bedarfe der Eltern einzugehen. Die Bedarfskomponente wird nicht über das Landesrecht geregelt werden. Parallel zur Verordnung wird das Land Hygieneempfehlungen zur Verfügung geben. Darin sollen auch Richtwerte zur Gruppengröße aufgenommen werden, die sich vermutlich an der Hälfte der bisherigen Gruppengröße orientiert. Auch hier wird es keine Vorgaben durch das Land geben. Abweichungen vom gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel sollen von Kitas gegenüber dem Jugendamt angezeigt werden. Zu gesundheits- und arbeitsrechtlichen Aspekten speziell im Hinblick auf Ü60-Arbeitnehmer (Risikogruppen) wird ebenfalls eine Äußerung durch das Land erwartet. Eltern sollen über den Webauftritt des Landes informiert werden. Derzeit gibt es rund 278.000 regulär betreute Kinder in Hessen, rund 55.000 (circa 19 Prozent) davon befinden sich in der Notbetreuung.  Quelle: HMSI, kommunale Spitzenverbände, Trägerverbände

Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Bestätigte Fälle                                                                               405 (+6)

Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19                      17

7-Tages-Inzidenz                                                                            7

Gesund                                                                                              342

Kreiskliniken 
In den Kreiskliniken in Groß-Umstadt werden derzeit 8 Menschen stationär behandelt, in Jugenheim auf Intensiv sind es 8 Menschen. Das ZAPI (Zentrum für Akute und Postakute Intensivmedizin) Jugenheim behandelt nicht nur Menschen aus dem Landkreis. Von insgesamt 18 dort seit dem Ausbruch der Pandemie behandelten Menschen werden 7 dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zugeordnet.

In Hessen gibt es insgesamt 9.656 Fälle (+82), verstorben sind 457 (+6). In Deutschland gibt es 177.212 (+460) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 8.174 (+27) verstorben. Stand: 22. Mai, 14 Uhr.

Danke!
Danke für Ihre Besonnenheit! Christi Himmelfahrt verlief ohne große Verstöße gegen die Corona-Verordnungen. So können wir auch die Beschränkungen im öffentlichen Raum weiter auf dem Niveau halten, wie sie eben sind, und müssen nicht wieder zu Verschärfungen kommen. Gehen Sie weiterhin bewusst mit der Ansteckungsgefahr um.

Bitte bleiben Sie weiterhin gesund!

Ich melde mich nach dem Wochenende wieder.

Ihr

Markus Hennemann
Bürgermeister

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Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach

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 06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de

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Bürgerbüro und Fachabteilungen 

Mo / Mi / Do / Fr   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich        13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di                                 geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren..

Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten,  nach Terminvereinbarung,  eingesehen werden.

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Montag      16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch  16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

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