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Kinderbetreuung, die neuen Grundlagen ...

26.05.2020

Kita, Gastronomie, Reisen

Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher!

Seit heute Abend liegen die Hygieneempfehlungen des Landes zur Kinderbetreuung vor. Im Vorfeld kam die Verordnung zur Lockerung der Betretungsverbote von Kitas.

Kinderbetreuung

Vorläufiges Ergebnis ist, dass sich die Welt am kommenden Dienstag nicht von 0 auf 100 verändern kann! Eine wesentliche Bezugsgröße des Landes sind die tatsächlich vorhandenen Personalkapazitäten. Eine Vorgabe zu Betreuungszeiten, Gruppen- und Raumgrößen gibt es nicht. Diese werden wir morgen mit den Leitungen verantwortlich festlegen.

Die Verordnung sieht die nachfolgende Priorisierung vor:

  • Anspruch haben zukünftig Familien, die bereits bislang Anspruch auf Notbetreuung hatten und in denen beide Elternteile berufstätig sind.
  • Ebenso wie die Kinder berufstätiger und studierender Alleinerziehender und
  • auch diejenigen, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist.
  • Auch Kinder mit Behinderung können die Betreuung vorrangig nutzen.
  • Die weiteren freien Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Absprache mit dem Jugendamt im Rahmen der Betreuungskapazitäten vergeben.

„Bei rund 4.300 Kindertagesstätten in Hessen ist es besonders wichtig, dass die Kommunen individuell auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren können. Die Landesregierung wird daher keine Betreuungsgrenze vorgeben“, so Klose weiter. Das Land legt Hygieneempfehlungen vor, damit die Träger die bestehenden Hygienepläne der Einrichtungen auf die Situation anpassen können.

Ebenso wird es eine Härtefallregelung geben, die durch das Jugendamt beschieden wird. Hier ist allerdings zu beachten, dass es sich um Härte handeln muss, „die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt“.

Wir werden die Betreuungsmöglichkeiten so weit ausbauen wie möglich und verantwortbar.

Gastronomie

Weitere Lockerungen sind in der Gastronomie möglich. Hier fällt die 5qm-Regel bei der Berechnung der Gesamtgästezahl des Restaurants ab Donnerstag weg.

Betriebe müssen aber weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurant, Café oder Kneipe den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können und können dementsprechend in aller Regel nicht alle vorhandenen Sitzplätze mit Gästen besetzen. (Land Hessen)

Reisen

Die Bundesregierung will die Reisewarnung für 31 europäische Staaten schon ab 15. Juni aufheben, vorausgesetzt die Entwicklung der Pandemie lässt das zu. Die seit Mitte März bestehende Reisewarnung würde dann durch die schwächeren Reisehinweise ersetzt, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen. Ein entsprechendes Papier sei in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Zu den 31 Staaten gehören die 26 EU-Partner sowie Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. (Hessenschau)

 

Abschließend die Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg:

Bestätigte Fälle                                                                410 (+3)

Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19            17

7-Tages-Inzidenz                                                                            7

Gesund                                                                                              354

In den Kreiskliniken in Groß-Umstadt werden derzeit sieben Menschen stationär behandelt, in Jugenheim auf Intensiv sind es fünf Personen.

In Hessen gibt es insgesamt 9.804 Fälle (+34), verstorben sind 462 (+2). In Deutschland gibt es 179.002 (+432) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 8.302 (+45) verstorben. Stand: 26. Mai, 14 Uhr.

Bleiben Sie weiterhin besonnen und gesund!

Ihr

Markus Hennemann
Bürgermeister

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