06.01.2021
Infos zu neuen Maßnahmen - Kita - Schule - Kontakt
Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,
die Hessische Landesregierung hat die notwendigen weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch in Hessen ab dem 11.1.2020 umgesetzt.
Ziel ist und bleibt es, die Inzidenz auf unter 50 Fälle in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner zu senken.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist heute bei einer 7 Tages-Inzidenz von erfreulichen 119.
„Die neuen Regelungen im Einzelnen, diese gelten ab 11. Januar 2021:
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen
Die Beschränkungen werden erweitert:
Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.
Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.
Schulen und Kinderbetreuung
Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.
Alten- und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.
Weitere Regelungen
Die Novemberhilfen sollen zügig bis zum 10. Januar erfolgen. Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen im ersten Quartal fließen.
Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.“ Quelle: Land Hessens
Nun noch die aktuellen Fallzahlen:
Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (Stand 0:00; 06.01.2021)
Bestätigte Fälle 5851(+83)
Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 114
7-Tages-Inzidenz 119
Gesund 4977*
Akut Erkrankte 760
Seit Beginn der Pandemie in Bickenbach 164 (+1)
***ACHTUNG***
Auch am heutigen Tage wurden abweichende Werte aus dem RKI für den #LaDaDi übermittelt. Es erfolgt eine Darstellung der uns zur Verfügung stehenden Echtzahlen aus dem Gesundheitsamt.
*Bei der Anzahl der Genesenen legen wir den Richtwert des Gesundheitsamts zugrunde, dass sich Erkrankte i.d.R. spätestens zwei Wochen nach der Infektion wieder erholt haben. Damit lässt sich auch die Zahl der aktuell Infizierten realistischer abbilden.
Kreiskliniken
Derzeit werden 24 positiv auf COVID-19 getestete Patienten in der Kreisklinik Groß-Umstadt auf der Normalstation behandelt und fünf Patienten auf Intensiv. In Jugenheim werden 17 Patienten intensivmedizinisch betreut.
Fallzahlen in Hessen & Deutschland
In Hessen gibt es insgesamt 142.925 Fälle (+1.907), verstorben sind 3.211 (+116). Stand: 6. Januar. In Deutschland gibt es 1.808.647 (+21.237) Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, davon sind 36.537 (+1.019) verstorben. Stand: 6. Januar.
Während der Feiertage und zum Jahreswechsel ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln. Quelle: RKI Dashboard
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Bleiben Sie gesund!
Ihr Markus Hennemann
Bürgermeister
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