11.01.2022
Hotspot-Regeln; Spielplätze in Bickenbach
Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,
erst einmal möchte ich Ihnen noch ein gutes und gesundes Neues Jahr wünschen.
Kaum ist das Jahr ein paar Tage alt, hat es uns mit Corona voll im Griff. Mit der Ausbreitung der Omikron-Variante ist auch bei uns die Hot-Spot-Regelung ab Mittwoch, bzw. Donnerstag in Kraft.
„Inzidenz auch im LaDaDi über der 350er Marke: Das gilt jetzt
Darmstadt-Dieburg – Wie zu erwarten war, ist auch die Inzidenz im Landkreis auf über 350 gestiegen: Die Inzidenz liegt am heutigen Dienstag (11.) bei 379,2 (nach 355,1 am Sonntag und 383,6 am Montag). Da damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über der definierten Marke von 350 liegt, gelten ab Donnerstag, 13. Januar, folgende weitere Maßnahmen im Kreis:
Alkoholverbot an bestimmten publikumsträchtigen Plätzen in den 23 Kreiskommunen
Das Tragen von medizinischen Masken in der Zeit von 8 bis 20 Uhr in der Fußgängerzone in Dieburg und Griesheim
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu den Hotspot-Regeln wird am Mittwoch, 12. Januar, im Darmstädter Echo veröffentlicht. In dieser sind die Plätze in den Kommunen sowie die Bereiche aufgelistet, in denen das Alkoholverbot und das Tragen von medizinischen Masken gilt. Weiter ist die Allgemeinverfügung im Internet unter www.ladadi.de und perspektive.ladadi.de/corona/allgemeinverfügung einzusehen.
2G-plus bereits ab Mittwoch, 12. Januar
Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-plus. Draußen 2G.
Die 2G-plus-Regel (Zutritt nur mit Booster-Impfung oder tagesaktuellem Negativ-Nachweis) in der Gastronomie, dem Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ab einer Inzidenz von 350 ist bereits in der derzeit gültigen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen geregelt und ist damit nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung.
Gemäß der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) kann die Allgemeinverfügung erst aufgehoben werden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 350 liegt.
„Mit der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf das sehr dynamische Infektionsgeschehen. Gemäß der hessischen Landesverordnung müssen wir weitere Regelungen ergreifen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Über die genannten Maßnahmen hinaus ist es sehr wichtig, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Ich kann es nicht oft genug sagen, aber das Impfen ist immer noch der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Pandemie“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas.“ (Quelle: LaDaDi)
In Bickenbach betrifft das Alkoholverbot folgende Plätze und Stellen:
· Parkplatz / Grünanlage Rathausvorplatz, Darmstädter Straße 1 – 9
· Öffentlicher Bereich um die Gaststätte, Darmstädter Straße 2
· Parkplatz Altes Rathaus / Feuerwehr, Darmstädter Straße 26-28 / Bachgasse 1 – 3
· „Platz der Freundschaft“, Darmstädter Straße 50
· Bahnhofsgelände mit Bahnhofsvorplatz und P+R-Anlage, Hartenauer Straße / Bahnhofstraße
· Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Hartenauer Straße
· Bereich „Gänseliselbrunnen“, Kreuzungsbereich Hügelstraße / Waldkolonie / Sandstraße
· Bereich Grundschule / Kindergarten / Bürgerhaus zwischen Wald·straße, Erbsengasse, Am Hintergraben, Im Hasengrund
· Kreuzungsbereich Bachgasse / Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße / Pfungstädter Straße
· Freizeitgelände Erlensee
SpielplatzOffensive Bickenbach
Nach der Begehung des TÜV mussten einige Geräte leider außer Betrieb gesetzt werden. Die Mängel die unser Bauhof reparieren konnte, sind erledigt und die Spielgeräte sind wieder freigegeben.
Für die anderen Geräte sind Bestellungen der Ersatzteile erfolgt und wir warten auf die Lieferung.
Das Spielplatzkonzept wird nach Anregungen aus der Bevölkerung und dem Planungsausschuss überarbeitet. Leider haben wir durch einen Planer*innenwechsel hier Zeit verloren. Aber das Thema wird bearbeitet und nach Fertigstellung hier nochmals vorgestellt.
Anbei die aktuellen Coronafakten:
Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bestätigte Fälle: (+146) 20.732
Todesfälle: (+3) 360
Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen: 390,1
Aktiv Infizierte: 1818
Bickenbach best. Fälle: 499
Kreiskliniken
Der Standort Groß-Umstadt behandelt derzeit 5 Covid-Patienten auf der Normalstation und eine Person auf der Intensivstation. In der Kreisklinik in Jugenheim werden 14 Covid-Patienten intensivmedizinisch betreut.
Fallzahlen in Hessen & Deutschland
In Hessen gibt es insgesamt 512.034 Fälle (+3.222), verstorben sind 8.634 (+11). Stand: 11. Januar
In Deutschland gibt es 7.581.381 (+70.945) Menschen, die am Coronavirus erkrankt sind, davon sind 114.351 (+374) verstorben. Stand: 11. Januar
Hospitalisierungsinzidenz
Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 3,18 pro 100.000 Einwohner*innen (11.01.2022). Eine Woche zuvor betrug der Wert 3,26 pro 100.000.
Zahl der mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten
Nach der IVENA Sonderlage waren am 10.01.2022 um 11:00 Uhr 247 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 240 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 7 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 264 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten. Quelle: HMSI Bulletin
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in 2022 und vor allem Gesundheit
Ihr Markus Hennemann
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
06257 – 93 30 0
06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de
Bürgerbüro und Fachabteilungen
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