05.04.2023
Anbei leiten wir Ihnen gerne eine Mitteilung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim weiter.
Sanierung der Fahrbahnschäden „Betonweg L 3103 in Richtung Bickenbach" in der Ortslage Jugenheim
Ab Montag, den 08.05.2023 bis Mittwoch 17.05.2023 wird in der Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr die Betonfahrbahn des o.a. Feldwegs in Asphaltbauweise im Hocheinbau saniert.
Während der Arbeiten, sowie außerhalb der Arbeitszeiten, ist die Benutzung des Betonplattenwegs nicht möglich. Wir bitten um Mitteilung an die Schülerschaft, dass der Weg unter keinen Umständen befahren werden darf, da die Sanierung mit einer speziellen Haftemulsion durchgeführt wird, welche weder vom Schuhwerk noch von den Reifen der Fahrräder entfernt werden kann.
Die Baustelle wird von der Baufirma abgesichert. Schäden, welche durch Nichtbeachtung der Absicherung entstehen, werden nicht anerkannt.
Der Feldweg ist von Bickenbach kommend bis zur Abzweigung an der Brücke über den Landbach zum Grenzweg hin nutzbar.
Die Baufirma wird eine entsprechende Umleitungsbeschilderung für den Fahrrad- und fußläufigen Verkehr aufstellen. Die Umleitung verläuft über Grenzweg - Hainstraße - Weinbergstraße zur L 3103. Von dort kommt man gefahrlos über den parallel verlaufenden Weg in Richtung Schuldorf.
Gemeindeverwaltung Bickenbach
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64404 Bickenbach
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Bürgerbüro und Fachabteilungen
Mo / Mi / Do / Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren.
Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten, nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Montag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
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