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Haushalt 2024 ist rechtskräftig

14.05.2024

Die Gemeinde Bickenbach in Zahlen ...

Nach der Beschlussfassung des Haushaltes durch die Gemeindevertretung, die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und die Offenlage in der Gemeinde hat der kommunale Haushalt nun Rechtskraft.

Eine wichtige Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Bickenbach im Haushaltsjahr 2024 sind der Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) mit den Orientierungsdaten für die Ergebnis- und Finanzplanung und die Steuerschätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen des Bundesfinanzministeriums.

Bei den Orientierungsdaten, die im Rahmen des Finanzplanungserlasses jährlich vom HMdIS verkündet werden, handelt es sich um Durchschnittswerte, die für die einzelnen Gemeinden oder den einzelnen Gemeindevorstand Anhaltspunkte bei der Aufstellung des Haushaltsplans bzw. der Finanzplanung geben sollen.

Bei der Planung der Erträge und Aufwendungen führen strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und die besondere Finanzlage im Einzelfall zu Ergebnissen, die von den Orientierungsdaten erheblich abweichen können. Es ist Aufgabe jeder Gebietskörperschaft, auf der Grundlage der landesweiten Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten die für ihre Planung zutreffenden Einzelwerte selbst zu ermitteln.
Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer, welche sprunghafte Veränderungen aufweisen kann.

Für die Ansätze der Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteuer sowie aus dem Familienleistungsausgleich wurden bei der Haushaltsplanung 2024 der Gemeinde Bickenbach gemäß § 101 HGO die Orientierungsdaten lt. Finanzplanungserlass zu Grunde gelegt. Allerdings vermittelt die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Bickenbach in Anbetracht des massiven Einbruchs bei der Gewerbesteuer, der Verpflichtung zur Unterbringung Geflüchteter und unter Berücksichtigung der aktuell grundsätzlich schwierigen konjunkturellen Lage anders als in den Vorjahren einen besorgniserregenden Gesamteindruck. Zwar schließt der Ergebnishaushalt 2024 mit einem ordentlichen Fehlbedarf in Höhe von rund  1.106.000,00 € ab. Gleichzeitig können sowohl dieses Ergebnis als auch die kumulierten ordentlichen Ergebnisse im Finanzplanungszeitraum bis 2027 durch vorhandene Rücklagen gemäß § 92 Abs. 4 HGO ausgeglichen werden. Allerdings ist dies nur durch eine deutliche Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer B (von 455 auf 757 %) und bei der Gewerbesteuer (von 400 auf 410 %) möglich.
Der Finanzhaushalt kann im Finanzplanungszeitraum bis 2027 dank der Steuererhöhungen knapp ausgeglichen werden; der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit reicht über den Planungszeitraum aus, um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu decken.

Prägend für den Ergebnishaushalt 2024 sind im Ertragsbereich die um 812.000,00 € höheren Erträge aus der Grundsteuer B, die aus der Erhöhung des Hebesatzes resultieren. Diese reichen allerdings bei weitem nicht aus, um rechnerisch den im Vergleich zum Planvorjahr niedrigeren Ansatz bei der Gewerbesteuer auszugleichen. Deutliche Mehrerträge sind bei
den Schlüsselzuweisungen zu erwarten: Aufgrund der drastisch gesunkenen Steuerkraft der Gemeinde Bickenbach infolge des Gewerbesteuereinbruchs wird das Land in 2024 rund 1.160.000,00 € (statt rund 50.000,00 € in 2023) überweisen. Die Erträge aus den Gemeindeanteilen der Gemeinschaftssteuern werden im Jahr 2024 in etwa auf Vorjahresniveau bleiben.

Auf der Aufwandsseite müssen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen nicht nur generell höhere Kosten aufgrund der allgemeinen Inflation eingeplant werden; allein die Bauunterhaltung (vor allem Kita Sonnenland) und die Unterbringung Geflüchteter verursachen im Vergleich zum Vorjahr Mehraufwendungen in Höhe von rund 240.000,00 €. Auch die Betriebskostenzuschüsse an die AWOfamily gGmbH für die Kinderbetreuung erhöhen sich trotz Personalmangels in den Einrichtungen um rund 330.000,00 €. Darüber hinaus macht sich das steigende Niveau bei den Darlehenszinsen deutlich bemerkbar: Lagen die geplanten Zinsaufwendungen in 2023 noch bei rund 38.000,00 €, ist bis ins Jahr 2027 durch die beabsichtigten Darlehensneuaufnahmen mit jährlichen Zinsen in Höhe von rund 460.000,00 € zu
rechnen. Aufgrund von Tariferhöhungen steigen außerdem die Personal- und Versorgungsaufwendungen (+250.000,00 €) und nicht zuletzt sind es auch die steigenden Aufwendungen für die Kreis- und Schulumlage, die den Haushalt der Gemeinde Bickenbach im Finanzplanungszeitraum bis 2027 vor große Herausforderungen stellen. Während in 2023 noch insgesamt rund 6,0 Mio. € an den Landkreis zu zahlen waren, werden die Aufwendungen bis zum Haushaltsjahr 2027 kontinuierlich auf über 7,0 Mio. € ansteigen.

Für die Sanierung des RÜB, die Errichtung der Grillhütte und die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeugs wurden Fördermittel beantragt. für die Sanierung des RÜB im Haushaltsjahr 2024 darüber hinaus die Aufnahme eines
Darlehens vorgesehen ist, wurden im Finanzhaushalt und im Investitionsprogramm 2024 die gesamten Investitionskosten in Höhe von 1,7 Mio. € veranschlagt, obwohl aus Vorjahren investive Haushaltsausgabereste in Höhe von 800.000,00 € verfügbar sind. Diese werden nicht nach 2024 vorgetragen.

... den gesamten Bericht finden sie Im Haushalt ab Seite 1.


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