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Entsprechungswert für Grundsteuer ermittelt

06.06.2024

Das Land Hessen hat die aufkommensneutralen Anpassungswerte für die Grundsteuerreform 2025 ermittelt.

Gundsteuerbescheid und Grundsteuerreform

Die Gemeinde Bickenbach hat vergangene Woche die Grundsteuerbescheide nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung, zum vom Gemeindevorstand und Bürgermeister empfohlenen Haushalt 2024, versendet. Diese gelten für 2024 und sind unabhängig von der Grundsteuereform.

In zeitlichen Zusammenhang hat das Land Hessen über die Oberfinanzdirektion(OFD) die aufkommensneutralen Hebesteuersatzempfehlungen für die Hessischen Kommunen veröffentlicht. Die Berechnungen der OFD beziehen sich auf das Volumen der Grundsteuer in Euro auf dem Niveau der Hebesätze von 2024. Die Grundsteuerreform soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Eine Kommune soll 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 nach dem alten Recht. Das heißt aber nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Steuermessbeträge gegenüber dem alten Recht und der von den Kommunen festgelegten Hebesätze ändern. Dies ist die logische Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Werten.

Damit entspricht die Grundsteuer A auf Basis der neuen Messbeträge 608,75 % dem Wert von 2024 nach altem Recht 465 %.

Bei der Grundsteuer B entspricht auf Basis der neuen Messbeträge 1.015,46 % dem Wert von 2024 nach altem Recht 757 %.

Die tatsächliche Grundsteuer kann aber erst nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Haushalt 2025 berechnet werden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Hessen zur Grundsteuerreform: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Grundsteuerreform

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