10.10.2024
Neue Allgemeinverfügung bringt aufgrund der positiven Funde in der Region, keine Lockerung für Bickenbach weitere Infos ...
Wie bereits bekannt ist, fällt Bickenbach seit 17.06.2024 in die Sperrzone. Aufgrund der aktuellen Anordnung muss eine Sperrzone 12 Monate ohne positiven Befund sein, um aus dieser heraus zu kommen. Daher bitten wir weiterhin um sorgsamen Umgang mit den notwendigen Maßnahmen gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises und des Landes Hessen.
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
06257 – 93 30 0
06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de
Bürgerbüro und Fachabteilungen
Mo / Mi / Do / Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren..
Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten, nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Montag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
buecherei@bickenbach-bergstrasse.de