24.01.2019
Amtliche Bekanntmachung
1. Änderung (in Textform) des
Bebauungsplanes „An den Linden, 1. Änderung und Ergänzung“
hier:
Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.11.2018 beschlossen hat, den Bebauungs-plan „An den Linden, 1. Änderung und Ergänzung“ zu ändern.
Zudem
wird hiermit bekanntgemacht, dass der Änderungsbebauungsplan (in Textform)
nebst Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 05.02.2019 bis 08.03.2019
im Rathaus der Gemeinde Bickenbach, Darmstädter Straße 7, Zimmer Nr. 105, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt wird:
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Wegen
Schließung des Rathauses am 04.03.2019 erfolgt die öffentliche Auslegung bis
zum 08.03.2019.
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Bickenbach unter www.bickenbach-bergstrasse.de - Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen abgerufen werden.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Bickenbach, Flur 2 Nr. 39/21 (Anwesen Darmstädter Straße Nr. 63, 65 und 67).
Beabsichtigte Planung
Durch diese Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um innerhalb des Gebäudes Darmstädter Straße Nr. 63, 65 und 67 explizit Prüfungslaboratorien mit einer Grundfläche von bis zu 500 m2 zuzulassen.
Jedermann hat das Recht, den Satzungsentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellung-nahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bickenbach,den 22.01.2019
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach
gez. Markus Hennemann Bürgermeister
Keine Einträge vorhanden
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
06257 – 93 30 0
06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de
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