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3 G Regel im Rathaus

28.12.2021

Für Besuche im Rathaus gilt neben einer vorherigen Terminvereinbarung ab dem 03.01.2022 die 3G-Regel. Danach müssen die Besucher*innen beim Betreten des Rathauses einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus bzw. einen aktuellen Test eines Testzentrums vorlegen. Ein Laienschnelltest ist hierfür nicht ausreichend. Weiterhin besteht für Besucher*innen im gesamten Rathaus die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske). Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständis.

Kontakt


Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach

06257 –  93 30 0
 06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de

Öffnungszeiten Rathaus


Bürgerbüro und Fachabteilungen 

Mo / Mi / Do / Fr   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich        13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di                                 geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren..

Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten,  nach Terminvereinbarung,  eingesehen werden.

Bücherei

Montag      16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch  16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

buecherei@bickenbach-bergstrasse.de

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