28.12.2021
Für Besuche im Rathaus gilt neben einer vorherigen Terminvereinbarung ab dem 03.01.2022 die 3G-Regel. Danach müssen die Besucher*innen beim Betreten des Rathauses einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus bzw. einen aktuellen Test eines Testzentrums vorlegen. Ein Laienschnelltest ist hierfür nicht ausreichend. Weiterhin besteht für Besucher*innen im gesamten Rathaus die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske). Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständis.
Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
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Bürgerbüro und Fachabteilungen
Mo / Mi / Do / Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi zusätzlich 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Di geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Wir empfehlen in den Fachabteilungen Termine generell vorher telefonisch zu vereinbaren..
Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten, nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Montag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
buecherei@bickenbach-bergstrasse.de