31.01.2020
Hundekot ist Abfall! Gemeinde Bickenbach bittet um die Beseitigung von Hundehäufchen ... weiter
Wer hat sich noch nicht darüber geärgert, wenn Hundebesitzer es zulassen, dass ihre Vierbeiner ihr „großes Geschäft“ auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen verrichten? – In diesem Zusammenhang appelliert die Gemeindeverwaltung Bickenbach an alle Hundehalter und Gassi-Geher: Lassen Sie Ihren Hund sein „Geschäft“ nicht auf öffentlichem Grund verrichten und helfen Sie mit, den öffentlichen Raum frei von Hundekot zu halten! Gönnen Sie Ihrem Hund möglichst großen Auslauf und gewöhnen sie ihn nach Möglichkeit an einen unkritischen Ort, an dem er sich erleichtern kann – weit weg von Straßen, Gehwegen, Auto- oder Haustüren und öffentlichen Grünanlagen!
Sollten die Hinterlassenschaften von Bello und Fiffi aber doch einmal auf öffentlichem Grund gelandet sein, sollte es selbstverständliche Pflicht eines jeden Hundebesitzers sein, diese wieder zu entfernen. Hundekotbeutel gibt es im Fachhandel bzw. seit einigen Monaten auch an den sieben eingerichteten Hundekotstationen im Bickenbacher Gemeindegebiet.
Vorsorglich weist die Gemeinde darauf hin, dass Hundekot auf Gehwegen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22.04.1992 Abfall darstellt und unter Beachtung der abfallrechtlichen Bestimmungen (Restmülltonne, Abfallbehälter etc.) zu beseitigen ist. Andere Oberlandesgerichte haben bereits gleichlautende Entscheidungen getroffen, wenn Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen zurückgelassen worden ist, und ein Bußgeld festgesetzt.
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