28.06.2023
Aktion in Zusammenarbeit mit Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft
Oft kommt es in der Feldgemarkung zu Konflikten der unterschiedlichen Nutzer der Wege, auch in Bickenbach. Nun hat Bürgermeister Markus Hennemann, die Initiative aufgenommen, die in der letzten Jagdgenossenschaftssitzung aus der Landwirtschaft heraus entstanden ist.
„Ich war von der Idee begeistert und habe gleich meine Unterstützung zugesagt“, so Bürgermeister Markus Hennemann. Nach Recherche und Gesprächen mit anderen Kommunen und unseren Ladwirten sind an drei markanten Standorten Schilder aufgestellt worden, die für die gegenseitige Rücksichtnahme werben. „Oft fahren andere Verkehrsteilnehmer auf den Feldwegen nebeneinander und verkennen, dass dies auch die Arbeitsstelle von uns Landwirten ist“, so Ortslandwirt Hans Peter Bitsch, der die Aktion gemeinsam mit Bürgermeister Hennemann und dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Kai Schüttler entwickelt hat.
„Für uns als Landwirte kommt es auf ein Miteinander an. Wenn beide Verkehrsteilnehmergruppen, also die Landwirtschaft mit ihren Traktoren und die Freizeitsportler (Radfahrer, Wanderer, Reiter, usw.) Rücksicht nehmen und vorrausschauend fahren, klappt es auch“, betont Kai Schüttler. „Die Natur ist Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Sie dient der Naherholung, besonders im Bereich der Schifflache und dem Erlensee. Sie wird aber gleichzeitig für Forst- und Landwirtschaft genutzt. Diese verschiedenen Interessen bergen jedoch Konfliktpotential, welchem durch gegenseitige Rücksichtnahme begegnet werden kann“ unterstreicht Bürgermeister Markus Hennemann.
Der Entwurf wurde unter Adaption anderer Initiativen individuell in Bickenbach entworfen; wird bei Interesse aber auch gerne anderen Kommunen zur Verfügung gestellt.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat neben Markierungen auf/an Feldwegen auch eine Broschüre zur gemeinsamen Nutzung entwickelt. Diese kann unter https://www.marburg-biedenkopf.de/dienste_und_leistungen/auto_und_mobilitaet/ruecksicht-macht-wege-breit.php abgerufen werden.
Zusammenfassend ist allen Akteuren wichtig folgende Hinweise für den erholsamen Aufenthalt in der Feldgemarkung mit auf den Weg zu geben:
In Feld und Flur treffen verschiedene Interessen aufeinander, die manchmal zu Konflikten führen können. Wir werben dafür, dass alle, die dort aufeinandertreffen, Rücksicht nehmen.
Landwirtschaftliche Flächen dienen der Produktion von hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln. Landwirte erreichen ihre Arbeitsflächen über Feldwege, die auch als Radrouten oder Fußwege genutzt werden. Gerade in besonders arbeitsintensiven Zeiten, in denen die Landwirte günstiges Wetter möglichst nutzen möchten, freuen sie sich über eine freie Fahrt im Feld. Bitte gewähren Sie dem landwirtschaftlichen Verkehr Vorrang.
Naherholung wird für viele Menschen immer wichtiger. Sie suchen Bewegung und Entspannung im Freien und wollen Natur und Landschaft genießen. Erholungssuchende sind als Radfahrer, Reiter, Jogger, Spaziergänger und Wanderer unterwegs, manchmal in Gruppen oder auch in Begleitung von Hunden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer und fahren Sie mit dem Traktor langsam, solange Sie auf gleicher Höhe sind. Bitte bleiben Sie als Erholungssuchende auf den Wegen (insbesondere vor der Ernte). Hinterlassen Sie bitte auch keinen Abfall im Gelände. Insbesondere Scherben und Hundekot sind im Tierfutter sehr gefährlich.
Die Feldflur ist aber auch Lebensraum für Wildpflanzen und wild lebende Tiere. Viele Feldvögel und Feldtiere haben sich an die landwirtschaftliche Produktion angepasst und suchen auf Wiesen und Äckern Nahrung und Lebensraum. Sie ziehen ihre Jungen am Boden auf und geraten bei Annäherung schnell in Panik. Diese Tiere sind auf die Rücksichtnahme der Landwirte sowie der Freizeitnutzer angewiesen.
Bitte stören Sie wilde Tiere – aber auch Weidetiere – so wenig wie möglich und halten Sie Ihren Hund besonders während der Brutzeit (März bis Oktober) auf dem Weg. Bitte leinen Sie Ihren Hund an.
Feldwege sind primär für die Nutzung von Landmaschinen ausgelegt. So ist auch die Verkehrssicherungspflicht eine andere als auf ausgewiesenen Radwegen.
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