29.01.2025
Andrang bei Bürgerversammlung
Herr Gemeindevertretervorsitzende Nils Zeißler begrüßte ca. 130 interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Bürgerversammlung „Grundsteuerreform“ im Bürgerhaus am 22.01.2025 und wies darauf hin, dass "Die Grundsteuerreform bringt weitreichende Veränderungen mit sich, die sowohl viele Bickenbacherinnen und Bickenbacher als auch die finanzielle Grundlage unserer Kommune betreffen. Mit der Bürgerversammlung wollten wir nun die wesentlichen Inhalte der Reform des Landes Hessen vorstellen, Fragen beantworten und Ihnen einen Überblick darüber geben, was diese Anpassungen für unsere Gemeinde sowie die Steuerpflichtigen bedeuten."
Bürgermeister Markus Hennemann schloss sich den einleitenden Worten an und erläuterte, dass die Gemeinde den Zeitpunkt ausgewählt habe, da vor kurzem die neuen Bescheide versendet worden sind. „Die Grundsteuerreform generiert keine Mehreinnahmen für die Gemeinde, sondern verteilt diese nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2018 gerechter auf die Bürgerinnen und Bürger“ Bürgermeister Hennemann geht davon aus, dass ca. 65% der Bescheide einen geringeren Grundsteuermeßbetrag ausweisen.
Das die Grundsteuerreform keine Erfindung der Kommunen ist bestätigte auch Referent Edwin Schneider vom HSGB (Hessischer Städte- und Gemeindebund). Es gänge um eine gerechtere Umverteilung und verfassungskonforme Neubewertung der Steuermessbeträge, die letztendlich vom Finanzamt auf Grund der Steuererklärung aus 2022 festgesetzt werden. Er führte sehr verständlich aus, wie der Messbetrag sich errechnet und wie er mit dem Hebesatz zusammenspielt.
Beim Hebesatz habe sich die Kommune an den errechneten Äquivalenzhebesatz der Finanzbehörde gehalten und aufkommensneutral für die Kommune beschlossen.
Zum Abschluss seines Vortrages wies er auf die rechtlichen Möglichkeiten hin. Zum einen solle man sich den Bescheid zur Festsetzung des Messbetrages anschauen. Hier wird die Berechnung auf Grund der Angaben der Steuererklärung abgebildet. Falls ein Widerspruch nicht mehr möglich ist und der Bescheid fehlerhaft erscheint, könne hier eine Änderung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Zum anderen sind begründete Widersprüche gegen den durch die Gemeindevertretung festgelegten Hebesatz oder wegen formaler Fehler bei der Gemeinde einzulegen.
Hier ist auf die Widerspruchsfrist von einem Monat zu achten, wie im Bescheid auch erläutert ist. Aufschiebende Wirkung hat der Widerspruch in der Regel nicht.
Im Anschluss hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Fragen zu stellen. Referent Edwin Schneider, Gemeindevertretervorsitzender Nils Zeißler, wie auch Bürgermeister Markus Hennemann standen Rede und Antwort.
„Das Thema ist für viele schmerzlich (auch für uns), aber sie haben wenigstens fundiert über die Zusammenhänge informiert“, kommentierte ein Besucher die Veranstaltung und dankte der Gemeinde für die Durchführung.
Bürgermeister Hennemann appelliert im Nachgang der Veranstaltung an die Bürgerinnen und Bürger bei Widerspruch zu prüfen, ob dieser sinnvoll ist, da unter anderem auch Widersprüche gegen Bescheide eingegangen sind, bei denen sich die Zahlungen im Vergleich zum Vorjahr verringert haben.
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