Bundesweiter Warntag 11.09.2025
01.09.2025
Am 11. September 2025 findet erneut der bundesweite Warntag der Bevölkerung statt. Um genau 11 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen aller Bundesländer Probealarme mit Warnmitteln wie Sirenen, Warn-Apps, Nachrichten auf Smartphones (Cell-Broadcast) und digitalen Stadtinformationsanlagen ausgelöst. Die Entwarnung erfolgt um 11.45 Uhr.
Bundesweiter Warntag der Bevölkerung am 11. September 2025
Am 11. September 2025 findet erneut der bundesweite Warntag der Bevölkerung statt. Um genau 11 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen aller Bundesländer Probealarme mit Warnmitteln wie Sirenen, Warn-Apps, Nachrichten auf Smartphones (Cell-Broadcast) und digitalen Stadtinformationsanlagen ausgelöst. Die Entwarnung erfolgt um 11.45 Uhr.
Das Ziel des Warntags ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für unterschiedliche Warnmöglichkeiten und deren Bedeutung. Der Tag ist also ein reiner Informations- und Sensibilisierungstag. Den bundesweiten Warntag gibt es seit 2020 jährlich. Dadurch soll die Akzeptanz und das Wissen über die verschiedenen Warnformen in Notlagen erhöht werden. Zudem soll die Selbstschutzfertigkeit der Bürger*innen im Ernstfall verstärkt werden. Wie wichtig das Thema Warnung ist, zeigt auch die Entwicklung der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren. Im Ernstfall kann beispielsweise vor Krankheitserregern, Naturgefahren, gefährlichen Wetterlagen, Angriffen, Stromausfall oder Feuer gewarnt werden.
Die Gemeinde Bickenbach hat ein funktionierendes Sirenenwarnnetz aufgebaut. Sie werden am Warntag eingesetzt. Der einminütige auf- und abschwellende Heulton bedeutet die eigentliche Warnung. Entwarnt wird ebenfalls mit einem einminütigen, aber durchgehenden Ton.
Warnmeldungen sollen im besten Falle auf vielen verschiedenen Wegen verbreitet werden, um möglichst viele Bürger*innen zu erreichen. Der Bund verfügt zum Beispiel über das sogenannte Modulare Warnsystem (MoWaS), ein leistungsfähiges Warn- und Kommunikationssystem. Dieses wird gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen als Information und Warnung für die Bevölkerung im Schadensfall (zum Beispiel bei Großbränden mit Rauchgasausbreitung oder Hochwasser), Katastrophenfall und Zivilschutz genutzt. Einen Teil von MoWaS bilden sogenannte Warnmultiplikatoren, zum Beispiel Behörden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Medienhäuser, Internetdienstleister und App-Betreiber. Diese Stellen warnen im Katastrophenfall auf verschiedene Weisen.
Grundsätzlich wird zwischen drei Gefahrenstufen unterschieden: hoch (amtliche Gefahrendurchsage), mittel (amtliche Gefahrenermittlung) und niedrig (Gefahreninformation).
