25. Apr 2026
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten nach dem ab dem 1. November
2015 gültigen Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach dem Bundesmeldegesetz ist die Meldebehörde verpflichtet jährlich die Möglichkeiten des Widerspruchs zu
Übermittlungen von Daten amtlich bekannt zu geben.
Wenn Sie einer oder mehreren Übermittlungen widersprechen wollen, haben Sie die Möglichkeit, dies persönlich
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach, Einwohnermeldeamt, Darmstädter Str. 7, 64404 Bickenbach
während den Öffnungszeiten oder schriftlich zu beantragen.
Alle bereits eingetragenen Übermittlungs- und Auskunftssperren bleiben bestehen.