Neue Allgemeinverfügung (Afrikanische-Schweine-Pest ASP)

10.10.2024

Neue Allgemeinverfügung bringt aufgrund der positiven Funde in der Region, keine Lockerung für Bickenbach weitere Infos ...

Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest

Wie bereits bekannt ist, fällt Bickenbach seit 17.06.2024 in die Sperrzone.  Aufgrund der aktuellen Anordnung muss eine Sperrzone 12 Monate ohne positiven Befund sein, um aus dieser heraus zu kommen. Daher bitten wir weiterhin um sorgsamen Umgang mit den notwendigen Maßnahmen gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises.

  • Anleinpflicht für Hunde
  • Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet der infizierten Zone zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet,
  • Restriktionen der Landwirtschaft / Jagd
  • Meldepflicht für verendete und erlegte Wildschweine (Online oder Polizei)
  • Sperrung Autobahnunterführung (Erlensee)
  • Testpflicht

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises und des Landes Hessen.