Kommunale Wärmeplanung in Bickenbach geht in die nächste Phase
24.09.2026

Wie kann die Wärmeversorgung in Bickenbach künftig sicher, wirtschaftlich und klimafreundlich gestaltet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich unsere kommunale Wärmeplanung, die wir gemeinsam mit der BBH Consulting AG weiterführen.
Bickenbach setzt kommunale Wärmeplanung fort
Gemeinde erarbeitet gemeinsam mit der BBH Consulting AG auf Grundlage der Eignungsprüfung eine Strategie für die zukünftige Wärmeversorgung
Die Gemeinde Bickenbach setzt ihre kommunale Wärmeplanung fort. Bereits im Jahr 2025 wurde die gesetzlich vorgesehene Eignungsprüfung nach § 14 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse startet nun gemeinsam mit der BBH Consulting AG die weitere Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans.
„Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir eine wichtige strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung unserer Gemeinde“, erklärt Bürgermeister Markus Hennemann. „Die Eignungsprüfung hat uns bereits wichtige Erkenntnisse darüber geliefert, welche Versorgungswege für Bickenbach unter den heutigen Rahmenbedingungen realistisch erscheinen. Darauf können wir jetzt bei der weiteren Planung aufbauen.“
Eignungsprüfung liefert erste klare Erkenntnisse
Ziel der Eignungsprüfung nach § 14 WPG ist es, frühzeitig festzustellen, ob Teilgebiete mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet sind. So kann die weitere Planung auf technisch und wirtschaftlich realistische Versorgungsoptionen konzentriert werden. Für die Untersuchung wurden unter anderem Daten des Wärmeatlas Hessen sowie Potenzialdaten ausgewertet und die Ergebnisse mit dem örtlichen Netzbetreiber GGEW AG erörtert.
Für Bickenbach wurde ein derzeitiger Gesamtwärmebedarf von rund 51 Gigawattstunden pro Jahr ermittelt. Zwar weisen einzelne Gebäude und Baublöcke einen erhöhten Wärmebedarf auf, insgesamt fehlen jedoch zusammenhängende Straßenzüge mit einer Wärmeliniendichte, die nach der Untersuchung eine wirtschaftliche Verlegung eines Wärmenetzes erwarten ließe. Die Untersuchung kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass sich eine leitungsgebundene Wärmeversorgung für größere zusammenhängende Teilgebiete voraussichtlich nicht wirtschaftlich darstellen lässt.
Potenziale sind dennoch vorhanden. So weist die Untersuchung beispielsweise auf Möglichkeiten im Bereich der tiefen Geothermie hin. Auch die Kläranlage des Abwasserverbandes Bickenbach und Seeheim-Jugenheim verfügt rechnerisch über ein nutzbares Wärmepotenzial; die Studie geht dort von einer möglichen Wärmepumpenleistung von etwa 1,2 bis 1,6 Megawatt aus. Die Erschließung solcher Potenziale wäre jedoch teilweise mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden.
Im Ergebnis geht die Eignungsprüfung davon aus, dass ein Großteil des Gemeindegebiets mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung über ein Wärmenetz geeignet ist. Ausschlaggebend sind insbesondere die vorhandene Siedlungs- und Abnehmerstruktur, die Wärmedichten sowie die erschwerte Erschließung einzelner vorhandener Wärmequellen.
Auch die Versorgung über ein künftiges Wasserstoffnetz wurde untersucht. Obwohl in Bickenbach ein Gasnetz vorhanden ist, bestehen nach der Untersuchung derzeit weder eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur noch ausreichend große Ankerkunden, die eine solche Versorgung wirtschaftlich erwarten lassen. Die Eignungsprüfung kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass das gesamte Gemeindegebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung über ein Wasserstoffnetz geeignet ist.
Dezentrale Wärmeversorgung rückt in den Fokus
Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt die Eignungsprüfung, bei der weiteren Wärmeplanung insbesondere dezentrale Versorgungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen. Dazu können beispielsweise Wärmepumpen unter Nutzung von Umgebungsluft, oberflächennaher Geothermie oder Grundwasser sowie weitere erneuerbare Wärmequellen gehören. Der Abschlussbericht empfiehlt, Bickenbach in der weiteren Planung grundsätzlich als dezentrales Versorgungsgebiet zu betrachten.
„Das Ergebnis bedeutet nicht, dass heute schon feststeht, wie jedes einzelne Gebäude künftig beheizt werden könnte“, betont Bürgermeister Hennemann. „Es zeigt uns aber, in welche Richtung wir genauer untersuchen müssen. Gerade deshalb ist die Wärmeplanung wichtig: Sie soll aus den heute verfügbaren Daten eine belastbare Orientierung für Bickenbach für die kommenden Jahre entwickeln.“
Weitere Planung baut auf den Ergebnissen auf
Im nächsten Schritt werden die Erkenntnisse der Eignungsprüfung in die weitere kommunale Wärmeplanung übernommen. Dabei werden insbesondere die für Bickenbach in Betracht kommenden dezentralen Wärmequellen und Versorgungslösungen vertieft untersucht und hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Eignung bewertet.
„Unser Ziel ist kein theoretischer Plan für die Schublade“, so Hennemann. „Wir brauchen eine realistische Perspektive für Bickenbach, die Klimaschutz und Versorgungssicherheit ebenso berücksichtigt wie die wirtschaftliche Tragfähigkeit für Bürgerinnen und Bürger.“
Grundlage der kommunalen Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Für Gemeindegebiete mit höchstens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss die Wärmeplanung grundsätzlich bis zum 30. Juni 2028 abgeschlossen sein. In Hessen sind die Gemeinden die für die Wärmeplanung verantwortlichen Stellen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer wichtig: Der kommunale Wärmeplan legt nicht fest, welche Heizungsanlage in einem einzelnen Gebäude eingebaut werden muss. Er ist vielmehr ein strategisches Planungsinstrument und soll Orientierung darüber schaffen, welche Formen der Wärmeversorgung in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde langfristig in Betracht kommen.
Über die weiteren Planungsschritte und wesentlichen Ergebnisse wird die Gemeinde Bickenbach fortlaufend informieren.

