Neues Zuhause? Wohnsitz in Bickenbach jetzt online anmelden

24.07.2026

Neues Zuhause? Wohnsitz in Bickenbach jetzt online anmelden
Neues Zuhause? Wohnsitz in Bickenbach jetzt online anmelden

Neues Zuhause? Wohnsitz in Bickenbach jetzt online anmelden

Bickenbach erweitert sein digitales Serviceangebot: Bürgerinnen und Bürger können ihren Wohnsitz nach einem Umzug ab sofort vollständig online anmelden. Der neue Online-Dienst erspart den persönlichen Besuch im Rathaus und ermöglicht zugleich die digitale Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis oder der eID-Karte.

Digitaler Bürgerservice: Wohnsitzanmeldung

Wer nach Bickenbach zieht oder innerhalb der Gemeinde umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen anmelden. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist grundsätzlich nicht erforderlich. Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung lässt sich dieser Behördengang nun bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen.

„Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung machen wir einen weiteren wichtigen Verwaltungsservice digital zugänglich. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anmeldung unabhängig von den Öffnungszeiten erledigen und sparen sich den Weg ins Rathaus. Damit gestalten wir unsere Verwaltung moderner, einfacher und serviceorientierter“, erklärt Bürgermeister Markus Hennemann.

Anmeldung auch für Familien möglich

Neben der Anmeldung einzelner Personen ermöglicht der Online-Dienst auch gemeinsame Anmeldungen im Familienverbund. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen bereits im Melderegister miteinander verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in die neue Wohnung ziehen. Dies gilt insbesondere für verheiratete oder verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder.

Voraussetzungen

Für die Nutzung benötigen Bürgerinnen und Bürger:

  • ein Nutzerkonto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
  • einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte,
  • die sechsstellige persönliche PIN,
  • ein Smartphone mit installierter AusweisApp oder ein geeignetes Kartenlesegerät,
  • bei einem Mietverhältnis die Wohnungsgeberbestätigung in digitaler Form.

Nach der Anmeldung mit dem Nutzerkonto identifizieren sich die Nutzerinnen und Nutzer über die Online-Ausweisfunktion. Der Dienst ruft anschließend die vorhandenen Meldedaten ab und zeigt sie zur Überprüfung an. Danach werden die neue Anschrift, das Einzugsdatum und gegebenenfalls Angaben zum Wohnungsgeber eingetragen. Die Wohnungsgeberbestätigung kann direkt hochgeladen werden. Vor dem Absenden lassen sich sämtliche Angaben noch einmal kontrollieren. Außerdem können die gesetzlich vorgesehenen Einstellungen zur Weitergabe der Meldedaten vorgenommen werden.

Digitale Meldebestätigung und neue Adressaufkleber

Die zuständige Meldebehörde prüft und verarbeitet die übermittelten Daten. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, informiert der Online-Dienst automatisch per E-Mail. Anschließend steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und sichtbarem digitalem Siegel zum Abruf bereit. Auch die auf dem Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherten Adressdaten können anschließend über die AusweisApp aktualisiert werden. Hierfür wird zusätzlich die auf dem Ausweis aufgedruckte sechsstellige Zugangsnummer, die sogenannte CAN, benötigt. Den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis versendet die Bundesdruckerei automatisch an die neue Meldeadresse. Der Aufkleber verfügt über einen speziellen Sicherheitscode. Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde wird außerdem ohne gesonderten Antrag ein neuer Wohnortaufkleber für einen gültigen Reisepass verschickt. Für eID-Karten ist kein Aufkleber erforderlich.

Online-Dienst und persönlicher Kontakt

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist unter folgender Webadresse erreichbar:

https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Für Rückfragen steht das Bürgerbüro der Gemeinde Bickenbach zur Verfügung:

Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Straße 7
64404 Bickenbach

Telefon: 06257 9330-0
E-Mail: info@bickenbach-bergstrasse.de

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

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