Öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
Mitzubringen sind: Gültiger Personalausweis, Unterschrift auf dem zu beglaubigenden
Dokument muss vor dem Ortsgericht vollzogen werden; Gebühr 7,50 € pro zu
beglaubigender Unterschrift.
Bitte denken Sie daran, dass für eine Beglaubigung ein Termin vereinbart werden muss, da der Ortsgerichtsvorsteher im Haus sein muss.