Öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Mitzubringen sind: Gültiger Personalausweis, Unterschrift auf dem zu beglaubigenden Dokument muss vor dem Ortsgericht vollzogen werden; Gebühr 7,50 € pro zu beglaubigender Unterschrift.

Bitte  denken Sie daran, dass für eine Beglaubigung ein Termin vereinbart werden muss, da der Ortsgerichtsvorsteher im Haus sein muss.